Stiftungsportal Alle Projekte » Alle Stiftungen »

Vergaberichtlinien

Die Ateliers werden für die Dauer von maximal drei Jahren an Künstlerinnen und Künstler aus Schleswig-Holstein und Hamburg vergeben. Die Auswahl erfolgt durch eine Jury.

Eine Aufenthaltsverlängerung ist auf schriftlichem Antrag ein Vierteljahr vor Ablauf des Zeitraums möglich und bedarf der Zustimmung durch die Sparkassen-Kulturstiftung Stormarn.

Ein Abbruch bzw. eine Verkürzung der Aufenthaltsdauer muss spätestens ein Vierteljahr vorher der Sparkassen-Kulturstiftung Stormarn schriftlich mitgeteilt werden.

Eine Untervermietung oder Überlassung des Ateliers an Dritte ist nicht gestattet. Über die Vergabe der Ateliers entscheidet allein die Sparkassen-Kulturstiftung Stormarn.

Gemeinsam mit dem Stipendiaten bzw. der Stipendiatin ist eine Ateliergemeinschaft zu bilden, an der sich die Geschäftsführer der Sparkassen-Kulturstiftung Stormarn beteiligen. Gemeinsam mit der Ateliergemeinschaft sind sie zuständig für alle internen Regelungen, die die Gemeinschaftsanlagen betreffen, und verantwortlich für die jährlichen öffentlichen Aktionen sowie für Veranstaltungen im Foyer des Atelierhauses. In strittigen Angelegenheiten ist die Zustimmung des Kuratoriums der Sparkassen-Kulturstiftung Stormarn erforderlich.

Die Ateliers werden mietfrei zur Verfügung gestellt.

Die allgemeinen Betriebskosten des Atelierhauses werden anteilig monatlich auf die Nutzer der Ateliers umgelegt. Sie betragen voraussichtlich 125 € pro Monat.

Die Abrechnung der individuellen Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizung, Telefon) übernimmt jeder Künstler bzw. jede Künstlerin selbst. Entsprechende Zähler sind vorgesehen.

Mit jedem Künstler bzw. jeder Künstlerin wird eine individuelle Nutzungsvereinbarung schriftlich abgeschlossen.

 

Bedingungen:

 

Als Gegenleistung für das mietfreie Überlassen des Ateliers verpflichtet sich jeder Künstler bzw. jede Künstlerin,

- die Ateliers regelmäßig als Werkstatt und nicht als Abstellraum zu nutzen

- mindestens ein- bis zweimal im Jahr öffentlichkeitswirksame Aktionen im Atelierhaus zu veranstalten ("Offenes Atelier" oder ähnliches)

- das Foyer regelmäßig für kleinere Ausstellungen oder Präsentation von aktuellen Arbeiten zu nutzen.

Der Stipendiat bzw. die Stipendiatin muss in alle Aktivitäten einbezogen werden.

Von den Mitgliedern der Ateliergemeinschaft wird eine pflegliche Behandlung der Räumlichkeiten erwartet.

Die Sparkassen-Kulturstiftung Stormarn plant den Aufbau einer Sammlung der im Atelierhaus entstandenen Kunstwerke. Sie würde sich freuen, wenn sich die Künstlerinnen und Künstler nach Ablauf des Nutzungsvertrages mit einer gespendeten Arbeit an dieser Sammlung beteiligten.

 

Die Ausschreibung richtet sich an Künstlerinnen bzw. Künstler aus Hamburg und Schleswig-Holstein.

Für die Bewerbung sind einzureichen:

1. Lebenslauf
2. bisherige künstlerische Tätigkeiten
3. zukünftige Projekte

Bewerbungsadresse:

Sparkassen-Kulturstiftung Stormarn
Dr. Johannes Spallek
Hagenstraße 19
23843 Bad Oldesloe

oder per email: j.spallek@kreis-stormarn.de